Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Nachtigallen-Hof
06.08.2024
1. Allgemeines
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Feriendomizilen zur Beherbergung sowie alle für den Kunden erbrachten, weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters Nachtigallenhof. Jegliche Änderungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Zustimmung des Vermieters in Textform.
2. Mietgegenstand
Nachtigallenhof vermietet Ferienunterkünfte ausschließlich zu privaten, kurzfristigen Beherbergungszwecken. Diese dürfen nur für die gebuchte und bestätigte Anzahl an Gästen genutzt werden. Eine anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Vermieters.
Partys, Junggesellenabschiede o. Ä. sind in den Ferienhäusern nicht erlaubt. Angemietete Objekte dürfen nicht an Dritte vermietet oder anderweitig entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.
3. Vertragsschluss
Mit der Buchungsanfrage gibt ein Mieter seinen verbindlichen Mietwunsch ab. Eine Anfrage kann persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über die Website des Nachtigallenhofs oder einen dritten Anbieter erfolgen. Der Mietvertrag über ein Ferienobjekt kommt mit dem Versand der Buchungsbestätigung des Vermieters zustande.
4. Miete und Zahlung
Mit der Buchungsbestätigung wird die Fälligkeit der Anzahlung sowie der Restzahlung auf die vereinbarte Miete bestimmt. Die Anzahlung ist regelmäßig eine Woche nach Vertragsschluss fällig. Im Fall der nicht fristgerechten Zahlung steht dem Vermieter das Recht zu, den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären.
Im Mietpreis sind alle Nebenkosten, Internetzugang, Endreinigung sowie 7 % Mehrwertsteuer enthalten.
5. Kaution
Der Vermieter erhebt für den Buchungszeitraum eine einmalige Kaution in Höhe von € 250,-, die bei Anreise in bar zu übergeben ist.
Der Kautionsbetrag wird dem Mieter nach Kontrolle der Ferienwohnung in bar ausgehändigt oder innerhalb von 7 Werktagen zurücküberwiesen.
Bei fahrlässig verursachten Schäden am Mietobjekt und Inventar, bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung verfällt die Kaution.
6. Mindestmietdauer
Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt 5 Übernachtungen.
7. Belegungsgrenze
Für jedes Feriendomizil gibt Nachtigallenhof eine maximale Anzahl an Personen als Belegungsgrenze vor. Die Grenze darf ohne Genehmigung von Nachtigallenhof nicht überschritten werden.
8. Stornierungsbedingungen
Bei Stornierung durch den Mieter fallen nachfolgende Stornogebühren an:
• ab Buchung: 30 % des Gesamtpreises
• 6 Monate bis 1 Monat vor dem Ankunftstag: 50 % des Gesamtpreises
• 1 Monat bis 1 Woche vor dem Ankunftstag: 80 % des Gesamtpreises
• In der letzten Woche vor dem Ankunftstag: 90 % des Gesamtpreises
Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nicht dadurch befreit, dass der Mieter durch einen in seiner Person liegenden Grund – z. B. Erkrankung oder Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen – das Feriendomizil nicht nutzen kann.
Wir empfehlen dem Mieter den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
9. An- und Abreisezeiten, Schlüsselübergabe
Gebuchte Ferienobjekte stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Eine frühere Bereitstellung ist auf Anfrage möglich.
Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag nach vorheriger, telefonischer Absprache direkt am Feriendomizil. Außerhalb der regulären Anreisezeiten (16:00 bis 19:00 Uhr) wird dem Kunden mitgeteilt, wo der Schlüssel für das Ferienobjekt hinterlegt ist. Etwaige Fragen zur Schlüsselübergabe können vorab telefonisch geklärt werden. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter für die dadurch entstehenden Kosten.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienobjekte bis spätestens 10:00 Uhr geräumt und besenrein wieder an den Vermieter zu übergeben.
10. Bettwäsche, Handtücher
Bettwäsche und Handtücher werden vom Vermieter zur Verfügung gestellt. Die Betten sind bei Anreise bezogen.
11. Sorgfaltspflicht, Haftung durch den Mieter
Alle Ferienobjekte sind Nichtraucherobjekte. Sollten Gäste dagegen verstoßen, ist der Vermieter berechtigt dem Mieter eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 250,00 € zu berechnen. Sämtliche Räumlichkeiten sind mit Rauchmeldern ausgestattet.
Im Außenbereich und für die Terrassen stellen wir Ihnen gerne Aschenbecher zur Verfügung.
Der Mieter hat die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter anzuzeigen.
Während der Mietzeit auftretende Schäden hat der Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden.
12. Haustiere
Hunde und andere Haustiere sind nach Anmeldung und Absprache gern gesehene Gäste auf dem Nachtigallen-Hof.
Bitte halten Sie das Hofareal, den Nachtigallenwald und die Ferienhäuser entsprechend sauber und entfernen Sie ggf. entstandene „Unfälle“ direkt, sollte Ihr vierbeiniger Begleiter sein Geschäft versehentlich auf dem Hofareal verrichten.
Beachten Sie bitte diese zusätzlichen Anforderungen:
Tierpass bei Anreise aus dem Ausland
Haustier-Haftpflichtversicherung
Tiere müssen stubenrein und Hündinnen während Ihres Aufenthalts bitte nicht läufig sein.
Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Haustier nicht die umliegende Nachbarschaft stört.
Es ist dem Mieter nicht erlaubt, sein Haustier unbeaufsichtigt im Garten bzw. dem Hofareal, sowie im Ferienobjekt zu lassen (außer es befindet sich in einer Box).
Alle Dinge, die das Haustier benötigt, sind vom Mieter mitzubringen. Dazu gehört auch eine eigene Decke oder ein Körbchen, ggf. eine Box, sowie eigene Handtücher.
Decken und Handtücher im Haus sind unseren menschlichen Gästen vorbehalten und dürfen nicht für Tiere benutzt werden.
Tiere dürfen nicht auf Sofas oder im Bett schlafen.
Für alle Schäden, die durch das Haustier an Mietobjekt inkl. Grundstück und Einrichtung entstehen, haftet der Mieter in vollem Umfang.
13. Aufenthalt und besondere Regelungen zur Benutzung des Nachtigallenhofs
Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart bewohnt werden, ist dafür ein gesondertes Entgelt zu entrichten. Der Vermieter hat ferner in diesem Fall das Recht, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Es ist nicht gestattet, die Ferienwohnung an Dritte unterzuvermieten oder ihnen zu überlassen. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Person weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nachtigallen-Hofs, sowie der Hausordnung – soweit eine solche zum Mietobjekt gehört – einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.
Der Kunde verpflichtet sich, den Nachtigallenhof und die gesamte Hofanlage rücksichtsvoll und umsichtig zu behandeln.
Dem Gast ist bekannt, dass der Aufenthalt in einem Ferienhaus bzw. einer Ferienwohnung in direkter Waldlage besondere Gefahren birgt. Hierzu zählen unter anderem (aber nicht abschließend): Astbruch, Glätte feuchtes Laub oder auf Bäumen, Gras und lockere Steine; der Kunde wird sich daher entsprechend der Umgebung umsichtig verhalten. Es gilt eine erhöhte Aufsichtspflicht der Eltern für ihre Kinder. Eltern haften für ihre Kinder.
Die Nutzung des BBQ Grills oder des Brotbackofens erfolgt ausdrücklich unter Vorbehalt und nur nach Absprache. Der Nachtigallenhof ist unter bestimmten Umständen (z.B. erhöhte Trockenheit & Waldbrandgefahr) berechtigt, die Nutzung dieser zu untersagen.
Der Kunde verpflichtet sich, sich während der Ruhezeiten (22 bis 8 Uhr) so zu verhalten, dass andere Gäste des Nachtigallenhofs nicht in ihrer Ruhe gestört werden. Bei Zuwiderhandlungen ist der Nachtigallenhof berechtigt, bei wiederholter Missachtung von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und eine vorzeitige Abreise des Kunden zu veranlassen. Der Mietpreis wird in diesem Fall trotzdem in voller Höhe berechnet.
Der Nachtigallenhof ist bei einer Unwetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes oder ähnlichen Notfallsituationen berechtigt die Räumung des Hofs zur Sicherheit aller Gäste zu veranlassen. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Nachtigallenhofs ist Folge zu leisten. Bei Nichteinhaltung der Anweisung erfolgt der Aufenthalt auf dem Hofareal und in den Ferienhäusern auf eigene Gefahr.
Die Zufahrt zum Nachtigallenhof mit dem eigenen PKW und zu den vorgesehenen Parkplätzen ist nach Absprache gestattet.
14. Internet/WLAN
Falls das Ferienobjekt mit Internet/WLAN bereitgestellt wird, übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung für die Funktionsfähigkeit von Internet/WLAN oder aus der Nutzung herrührender Schäden, insbesondere Virenbefall.
Jede missbräuchliche Verwendung des Internets, insbesondere das Nutzen rechtswidriger Inhalte aus dem Internet, beispielsweise die rechtswidrige Nutzung urheberrechtliche geschützter Inhalte, ist untersagt.
Von den aus einer missbräuchlichen Nutzung folgenden Forderungen Dritter an den Vermieter stellt der Mieter den Vermieter frei.
15. Rücktritt vom Vertrag durch den Vermieter
Wird das Feriendomizil durch Feuer, Sturm oder ein ähnliches Ereignis zerstört, dass ein Aufenthalt nicht möglich ist, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter entweder ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten oder den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Für den Fall einer Überbelegung/Doppelbuchung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzmietobjekt anzubieten, ohne dass dem Mieter hier zusätzliche Kosten entstehen.
Für den Fall eines Verstoßes gegen Bestimmungen dieser AGB während des Aufenthalts ist der Eigentümer zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. Ein Anspruch auf Schadensersatz des Mieters entfällt.
16. Rechtswahl
Es findet deutsches, materielles Recht Anwendung, sofern nicht zwingende Vorschriften die Geltung eines anderen Rechts vorschreiben.
17. Salvatorische Klausel
Sind einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar oder werden diese nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar, so bleiben die übrigen Vertragsbestandsteile von der Unwirksamkeit unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag lückenhaft erweist.
18. Vertragspartner
Nachtigallenhof
Petra Schmiedle, Moselstraße 5, 51429 Münstermaifeld
Tel.: +49 (0) 173-3146666
E-Mail: info@Nachtigallenhof.de
Website: www.nachtigallen-hof.de